Energieausweise

Energieausweis Verkäufer und Vermieter von Häusern und Wohnungen müssen Interessenten künftig einen Energieausweis vorlegen, der den energetischen Zustand eines Gebäudes beschreibt.

Eine Skala von Rot-Gelb-Grün gibt einen Anhaltspunkt über den Energieverbauch des Hauses.

Zu jedem Energieausweis gehören aber auch Empfehlungen, mit welchen wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen die Energiebilanz des Gebäudes verbessert werden könnte.

Die aufgeführten Modernisierungsempfehlungen dienen allerdings nur der Information, eine Pflicht zur Umsetzung besteht nicht.

 

Die Ermittlung des Energieverbrauchs eines Gebäudes erfolgt gemäß EnEV 2007 nach zwei unterschiedlichen Methoden:

nach Bedarf als Bedarfsausweis

Basis für den Bedarfsausweis bildet eine ingenieurmäßige Berechnung nach Objektbesichtigung sowie bereitgestellter Gebäudeunterlagen, unter Ansatz von Gebäudetypologien und normierten Pauschalisierungen.

Bedarfsausweis
Bedarfssausweis
( hier Erfassungbogen herunterladen)*

Im Bedarfsausweis werden der Jahres-Primärenergie- und Endenergiebedarf dargestellt.
So lässt sich die energetische Qualität des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten und der Wetterlage beurteilen.

Endenergiebedarf – gibt die nach technischen Regeln berechnete, jährlich benötigte Energiemenge für Heizung und Warmwasser an. Er wird unter Standardklima- und -nutzungsbedingungen errechnet und ist ein Maß für die Energieeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagentechnik.

Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab.
Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte „Vorkette“ (Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energieträger (z.B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien etc.).

Kleine Werte signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz und
umweltschonende Energienutzung.

 

nach Verbrauch als Verbrauchsausweis

Bitte Beachten, dass ab 1.Oktober 2008 Energieausweise für Wohngebäude, die weniger als 5 Wohnungen haben und für die der Bauantrag vor dem 1.November 1977 gestellt wurde, nur noch auf der Grundlage des Energiebedarfs auszustellen sind. )

Auf der Grundlage des nachgewiesenen Energieverbrauches der letzten 3 Heizungsperioden (bei Heizöl zusätzlich mit Angaben zum Anfangs- und Endbestand) wird der Energieausweis erstellt.

Verbrauchsausweis
Verbrauchsausweis
( hier Erfassungbogen herunterladen)*

 

 

 

 

 

 

 

 

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Stand: 10.03.2010


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